OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.11.1980
6 U 17/80
Normen:
BGB § 832 ;
Fundstellen:
VersR 1981, 558

OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.11.1980 (6 U 17/80) - DRsp Nr. 1994/11508

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.1980 - Aktenzeichen 6 U 17/80

DRsp Nr. 1994/11508

1. Der Vater eines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden 18 Jahre alten Sohnes, dem bekannt ist, daß sein Sohn zu übermäßigem Alkoholgenuß neigt, Straftaten begeht und über eine gewisse Fahrpraxis verfügt, muß damit rechnen, daß dieser einen Mietwagen unbefugt benutzen könnte. 2. Der Vater handelt daher fahrlässig, wenn er während der Nachtruhe den Pkw-Schlüssel nur in seiner Jackentasche verwahrt.

Normenkette:

BGB § 832 ;

Hinweise:

Siehe auch Schmid, VersR 1982, 822: "Die Aufsichtspflicht nach § 832 BGB."

Fundstellen
VersR 1981, 558