OLG Koblenz - Urteil vom 19.03.1970
1 Ss 31/70
Normen:
StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen:
VRS 39, 343

OLG Koblenz - Urteil vom 19.03.1970 (1 Ss 31/70) - DRsp Nr. 1994/12015

OLG Koblenz, Urteil vom 19.03.1970 - Aktenzeichen 1 Ss 31/70

DRsp Nr. 1994/12015

Beim Überholen eines Radfahrers mit einem Kraftfahrzeug auf einem ansteigenden Straßenstück muß ein Kraftfahrer mit erheblich größeren Schwankungen des Radfahrers nach beiden Seiten, evtl. auch mit einem Absteigen des Radfahrers rechnen. Daher muß der Seitenabstand so groß sein, daß eine Gefährdung des Radfahrers ausgeschlossen ist.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen
VRS 39, 343