OLG Köln - Urteil vom 15.07.1970 (2 U 38/70) - DRsp Nr. 1994/12648
OLG Köln, Urteil vom 15.07.1970 - Aktenzeichen 2 U 38/70
DRsp Nr. 1994/12648
1. Das bloße Anzünden einer Zigarette mit dem dazu im Fahrzeug serienmäßig eingebauten elektrischen Anzünder begründet auch bei einem übermüdeten Fahrer nicht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit. 2. Es spricht kein Satz der Lebenserfahrung dafür, daß zwischen dem Anzünden einer Zigarette und der Übermüdung des Fahrers ein ursächlicher Zusammenhang mit einem nachfolgenden Unfall besteht; ein dahin gehender Beweis muß daher vom Versicherer konkret geführt werden.