OLG Köln - Urteil vom 16.07.1963
Ss 27/63
Normen:
StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen:
VRS 26, 52

OLG Köln - Urteil vom 16.07.1963 (Ss 27/63) - DRsp Nr. 1994/12675

OLG Köln, Urteil vom 16.07.1963 - Aktenzeichen Ss 27/63

DRsp Nr. 1994/12675

Wird der Bremsweg des Vorausfahrenden dadurch vorzeitig beendet, daß er infolge zu geringen Abstandes auf seinen Vordermann auffährt und fährt infolgedessen der Nachfahrende auf ihn auf, so kann dem Nachfahrenden ein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er das verkehrswidrige Verhalten der Vorausfahrenden rechtzeitig erkannt hat oder hätte erkennen müssen; die Anforderungen hieran dürfen nicht überspannt werden.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen
VRS 26, 52