OLG Köln - Urteil vom 18.02.1970
2 U 124/69
Normen:
BGB §§ 823, 254 ;
Fundstellen:
VersR 1970, 914

OLG Köln - Urteil vom 18.02.1970 (2 U 124/69) - DRsp Nr. 1994/12651

OLG Köln, Urteil vom 18.02.1970 - Aktenzeichen 2 U 124/69

DRsp Nr. 1994/12651

Das Mitverschulden eines Fahrgasts, der sich einem betrunkenen Fahrer zur Mitfahrt anvertraut, obwohl dieser vorher zweimal die Führung des Fahrzeugs im Hinblick auf seine alkoholische Beeinflussung abgelehnt hat, kann bei Eintritt eines Unfalls so überwiegen, daß das Verschulden des fahruntüchtigen Fahrers dahinter völlig zurücktritt.

Normenkette:

BGB §§ 823, 254 ;
Fundstellen
VersR 1970, 914