OLG Köln - Urteil vom 18.02.1970 (2 U 124/69) - DRsp Nr. 1994/12651
OLG Köln, Urteil vom 18.02.1970 - Aktenzeichen 2 U 124/69
DRsp Nr. 1994/12651
Das Mitverschulden eines Fahrgasts, der sich einem betrunkenen Fahrer zur Mitfahrt anvertraut, obwohl dieser vorher zweimal die Führung des Fahrzeugs im Hinblick auf seine alkoholische Beeinflussung abgelehnt hat, kann bei Eintritt eines Unfalls so überwiegen, daß das Verschulden des fahruntüchtigen Fahrers dahinter völlig zurücktritt.