OLG Köln - Urteil vom 23.11.1951 (Ss 174/51) - DRsp Nr. 1994/12688
OLG Köln, Urteil vom 23.11.1951 - Aktenzeichen Ss 174/51
DRsp Nr. 1994/12688
Leistet ein KH-Versicherer einen Vorschuß an den Geschädigten und stellt sich später heraus, daß eine Haftung des KH-VN nicht besteht, kann der KH-VR die Vorschußleistung aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern.