OLG München - Beschluß vom 27.11.1978
24 W 191/78
Normen:
ZPO § 91a;
Fundstellen:
VersR 1979, 479

OLG München - Beschluß vom 27.11.1978 (24 W 191/78) - DRsp Nr. 1994/12860

OLG München, Beschluß vom 27.11.1978 - Aktenzeichen 24 W 191/78

DRsp Nr. 1994/12860

Der Geschädigte hat die Kosten eines Rechtsstreits voll zu tragen, wenn er den Anforderungen der Rechtsprechung zuwider dem Schädiger zur Regulierung eines Schadensfalls lediglich eine fünf Arbeitstage umfassende Frist setzt und anschließend sofort Klage erhebt.

Normenkette:

ZPO § 91a;

Hinweise: