OLG Nürnberg - Urteil vom 18.12.1980
8 U 1446/80
Normen:
VVG §§ 23, 27 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 460

OLG Nürnberg - Urteil vom 18.12.1980 (8 U 1446/80) - DRsp Nr. 1994/13018

OLG Nürnberg, Urteil vom 18.12.1980 - Aktenzeichen 8 U 1446/80

DRsp Nr. 1994/13018

Wird ein bereits vorhandener Defekt an der Lenkung eines Kfz erst während der Fahrt erkennbar, so ist die dadurch bedingte Gefahrerhöhung nicht vom Fahrzeugführer als Versicherungsnehmer vorgenommen worden. Vielmehr handelt es sich um eine unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eingetretene Gefahrerhöhung, die zunächst nur eine entsprechende Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und noch keine unmittelbare Leistungsfreiheit des Versicherers auslöst.

Normenkette:

VVG §§ 23, 27 ;
Fundstellen
VersR 1982, 460