OLG Saarbrücken - Beschluß vom 14.08.1973 (Ss (B) 82/73) - DRsp Nr. 1994/13332
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 14.08.1973 - Aktenzeichen Ss (B) 82/73
DRsp Nr. 1994/13332
Wer im Kreisverkehr innen fährt, hat kein Vorfahrtrecht im Verhältnis zu dem außen Fahrenden; wer im Kreis bleiben will, braucht sich nicht nach innen einzuordnen; jeder ist dem anderen gegenüber in gleicher Weise zur Aufmerksamkeit verpflichtet.