I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Mai 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - - abgeändert: Das Versäumnisurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20. März 2020 - Az. - wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
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