I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.01.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 16 O 107/97 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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