OLG Stuttgart - 17.04.1970 (10 U 7/70) - DRsp Nr. 1994/2208
OLG Stuttgart, vom 17.04.1970 - Aktenzeichen 10 U 7/70
DRsp Nr. 1994/2208
Der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts in der Haftpflichtversicherung wegen in Anspruch genommenen Versicherungsschutzes nach einem Kfz-Unfall gehört nicht zum ersatzfähigen Schaden des betroffenen Kfz-Halters.
Normenkette:
BGB §§ 249, 823 ;
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