OLG Zweibrücken vom 12.12.1977
1 W 65/77
Normen:
ZPO § 3 ;
Fundstellen:
VersR 1979, 776

OLG Zweibrücken - 12.12.1977 (1 W 65/77) - DRsp Nr. 1994/13747

OLG Zweibrücken, vom 12.12.1977 - Aktenzeichen 1 W 65/77

DRsp Nr. 1994/13747

Der Streitwert eines unbezifferten Schmerzensgeldantrages bestimmt sich dann, wenn der Kläger in der Begründung seine Vorstellung über die Höhe oder die Größenordnung zahlenmäßig zum Ausdruck gebracht hat, nach diesen Angaben, auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldes ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt ist.

Normenkette:

ZPO § 3 ;
Fundstellen
VersR 1979, 776