OLG Zweibrücken - Urteil vom 26.10.1972
Ss 71/72
Normen:
StGB § 222 ;
Fundstellen:
VRS 44, 275

OLG Zweibrücken - Urteil vom 26.10.1972 (Ss 71/72) - DRsp Nr. 1994/13766

OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.10.1972 - Aktenzeichen Ss 71/72

DRsp Nr. 1994/13766

Erfaßt ein Kraftfahrer, der an der Vorfallsstelle lediglich mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h fahren durfte, mit seinem Pkw mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h einen rechts auf der Fahrbahn gehenden Fußgänger, so beruht der unfallbedingte Tod des Fußgängers auf der Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn feststeht, daß der Fußgänger den Unfall überlebt hätte, wenn ihn der Pkw mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h erfaßt hätte.

Normenkette:

StGB § 222 ;
Fundstellen
VRS 44, 275