I.
Der 1956 geborene Antragsteller betreibt seit 1988 ein Taxenunternehmen. Zuletzt erteilte ihm die Antragsgegnerin dafür eine Genehmigung bis zum 14. September 2006. Mit seit dem 18. Januar 2002 rechtskräftigem Urteil verurteilte ihn das Landgericht Hamburg wegen einer am 7. Juli 2000 begangenen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Nach Ablauf der Bewährungszeit wurde die Strafe mit Wirkung vom 7. Februar 2005 erlassen. Den Antrag auf Erneuerung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit einer Taxe lehnte die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 26. September 2006 unter Berufung auf §
II.
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