OVG Hamburg - Beschluss vom 24.01.2007
3 Bs 300/06
Normen:
FeV § 46 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
VRS 112, 308
Vorinstanzen:
VG Hamburg, vom 12.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 E 2084/06

OVG Hamburg - Beschluss vom 24.01.2007 (3 Bs 300/06) - DRsp Nr. 2008/6685

OVG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 3 Bs 300/06

DRsp Nr. 2008/6685

»Schon die einmalige Einnahme von Cocain schließt gemäß der Bewertung in Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung im Regelfall die Fahreignung aus.«

Normenkette:

FeV § 46 Abs. 1 Satz 2 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die mit dem Beschwerdevorbringen dargelegten Gründe, die das Beschwerdegericht nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ausschließlich zu prüfen hat, rechtfertigen es nicht, den Beschluss des Verwaltungsgerichts nach Maßgabe des erstinstanzlich gestellten Eilantrags zu ändern.

I.