Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im Stadtverkehr
BGH, Urteil vom 08.04.1970 - Aktenzeichen III ZR 167/68
DRsp Nr. 1994/5817
Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im Stadtverkehr
Unter Umständen kann es geboten sein, daß die Verkehrsbehörde bei der Änderung einer Vorfahrtregelung im Stadtverkehr die Kraftfahrer auf der bislang bevorrechtigten Straße noch durch zusätzliche Maßnahmen auf diese Änderung hinweist.