BGH - Urteil vom 30.11.1959
III ZR 177/58
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
MDR 1960, 288
NJW 1960, 432
VRS 18, 166
VerkBl 1960, 147

Pflichten des Trägers der Straßenbaulast bei Glatteis

BGH, Urteil vom 30.11.1959 - Aktenzeichen III ZR 177/58

DRsp Nr. 1994/6438

Pflichten des Trägers der Straßenbaulast bei Glatteis

1. Den dem Straßenverkehr im Winter durch Glatteis drohenden Gefahren kann auch auf den Autobahnen nicht in der Weise begegnet werden, daß die Fahrbahnen völlig von Eisbildung befreit oder in einer jegliche Gefährdung ausschließenden Weise mit abstumpfenden Mittel bestreut werden. 2. Vielmehr muß der Verkehr Eisbildungen auf den Straßen - auch auf Autobahnen - in weitem Umfang hinnehmen; eine Streu- oder besondere Warnpflicht besteht nicht schon dann, wenn die Fahrbahn auf freier Strecke eisfrei und trocken ist.