Autor: Göppl |
Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht zur Versicherung von Fahrzeugen. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge bestimmter Ministerien und Organisationen. Die Mindestversicherungssummen betragen bei
Gegenstand | Betrag in BGN | Ca. Betrag in Euro |
Personenschäden pro Person | 1.000.000 | 511.290 |
Personenschäden pro Ereignis | 5.000.000 | 2.556.460 |
Sachschäden pro Ereignis | 1.000.000 | 511.290 |
Gültig vom 01.01.2010-11.06.2012.
Die Mindestdeckungssummen entsprechend der 5. KH-Richtlinie sollen zum 01.06.2012 eingeführt werden.
Haftpflichtversicherer können in Bulgarien direkt verklagt werden.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|