Pflichtversicherung

Autor: Göppl

Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht zur Versicherung von Fahrzeugen. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge bestimmter Ministerien und Organisationen. Die Mindestversicherungssummen betragen bei

Gegenstand

Betrag in BGN

Ca. Betrag in Euro

Personenschäden pro Person

1.000.000

511.290

Personenschäden pro Ereignis

5.000.000

2.556.460

Sachschäden pro Ereignis

1.000.000

511.290

Gültig vom 01.01.2010-11.06.2012.

Die Mindestdeckungssummen entsprechend der 5. KH-Richtlinie sollen zum 01.06.2012 eingeführt werden.

Haftpflichtversicherer können in Bulgarien direkt verklagt werden.