Pflichtversicherung

Autor: Göppl

Alle Kraftfahrzeuge, auch Mopeds, sind kraft Gesetzes versichert.

Diesem System entsprechend gibt es auch keine Einschränkung des Versicherungsschutzes; insbesondere bleibt die Versicherung auch zur Leistung verpflichtet, wenn die Prämie nicht bezahlt ist.

Nach dem Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz betragen die Mindestdeckungssummen:

Gegenstand

Betrag in Euro

Sachschäden pro Ereignis

500.000

Personenschäden pro Ereignis

2.500.000

In Kraft vom 01.01.2009-31.12.2011.

Inzwischen ist auch die Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer möglich.

Ab dem 01.01.2012:

Gegenstand

Betrag in Euro

Sachschäden pro Ereignis

1.000.000

Personenschäden pro Ereignis

5.000.000