Autor: Göppl |
Alle Kraftfahrzeuge, auch Mopeds, sind kraft Gesetzes versichert.
Diesem System entsprechend gibt es auch keine Einschränkung des Versicherungsschutzes; insbesondere bleibt die Versicherung auch zur Leistung verpflichtet, wenn die Prämie nicht bezahlt ist.
Nach dem Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz betragen die Mindestdeckungssummen:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Sachschäden pro Ereignis | 500.000 |
Personenschäden pro Ereignis | 2.500.000 |
In Kraft vom 01.01.2009-31.12.2011.
Inzwischen ist auch die Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer möglich.
Ab dem 01.01.2012:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Sachschäden pro Ereignis | 1.000.000 |
Personenschäden pro Ereignis | 5.000.000 |
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|