Autor: Göppl |
Ohne jede Ausnahmemüssen alle Kraftfahrzeuge in Bosnien-Herzegowina versichert sein. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Unfall:
Gegenstand | Betrag in KM | Ca. Betrag in Euro |
Personenschaden pro Unfall | 1.000.000 | 511.000 |
Sachschaden pro Unfall | 350.000 | 178.000 |
Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und auch verklagt werden.
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