Pflichtversicherung

Autor: Göppl

Ohne jede Ausnahmemüssen alle Kraftfahrzeuge in Bosnien-Herzegowina versichert sein. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Unfall:

Gegenstand

Betrag in KM

Ca. Betrag in Euro

Personenschaden pro Unfall

1.000.000

511.000

Sachschaden pro Unfall

350.000

178.000

Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und auch verklagt werden.