Autor: Göppl |
Alle Fahrzeuge in Moldawien mit einem Hubraum ab 50 cm³ müssen nach dem Gesetz über den Allgemeinen Versicherungsschutz vom 15.06.1993 (Art. 37-47) haftpflichtversichert sein.
Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und auch verklagt werden.
Die Mindestversicherungssummen betragen:
Gegenstand | Betrag in MDL | Ca. Betrag in Euro |
Personenschaden pro PersonPro Unfall | 350.000 700.000 | 21.50043.000 |
Sachschaden pro Unfall | 500.000 | 30.700 |
Stand: 09.09.2007.
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