Pflichtversicherung

Autor: Göppl

Alle Fahrzeuge in Moldawien mit einem Hubraum ab 50 cm³ müssen nach dem Gesetz über den Allgemeinen Versicherungsschutz vom 15.06.1993 (Art. 37-47) haftpflichtversichert sein.

Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und auch verklagt werden.

Die Mindestversicherungssummen betragen:

Gegenstand

Betrag in MDL

Ca. Betrag in Euro

Personenschaden pro PersonPro Unfall

350.000 700.000

21.50043.000

Sachschaden pro Unfall

500.000

30.700

Stand: 09.09.2007.