SchlHOLG - Urteil vom 23.01.2007
6 U 65/06
Normen:
UWG § 3 § 4 Nr. 11 ; PAngV § 1 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 19.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 69/06

Preiswahrheit bei Neuwagenvermittlung im Internet - Pflicht zur Angabe anfallender Überführungskosten

SchlHOLG, Urteil vom 23.01.2007 - Aktenzeichen 6 U 65/06

DRsp Nr. 2007/7372

Preiswahrheit bei Neuwagenvermittlung im Internet - Pflicht zur Angabe anfallender Überführungskosten

»Eine Internet-Werbung für die Vermittlung von Neuwagen mit Endpreisen, in denen Überführungskosten nicht enthalten sind, ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber nicht unerheblich zu beeinträchtigen und verstößt gegen die §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 1 Abs. 1 S. 1 PAngV

Normenkette:

UWG § 3 § 4 Nr. 11 ; PAngV § 1 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

Die zulässige Berufung der Verfügungsklägerin (Klägerin) hat in der Sache Erfolg.

Die Klägerin hat einen Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG gegen die Verfügungsbeklagte (Beklagte). Die Werbemaßnahmen der Beklagten im Internet verstoßen in der veröffentlichten Form (Ablichtung Bl. 68 d.A. als Anlage zum Protokoll der mündlichen Verhandlung des Landgerichts vom 19. September 2006) gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV (1.). Der Verstoß ist nicht unerheblich im Sinne des § 3 UWG (2.).