Prozess

Autor: Hering

Für Streitfälle bis 10.000 Euro ist der Friedensrichter zuständig. Berufungen gegen dessen Entscheidung sind an den Gesetzeskommissar zu richten, der auch zuständig ist für Klagen über 10.000 Euro. Auch hiergegen ist Berufung und Revision möglich. Für die Berufung gegen erstinstanzliche Urteile des Gesetzeskommissars ist der Zivilrichter in Berufungssachen zuständig. Die Revision ist zu richten an den Rat der Zwölf. Die Berufungsfrist beträgt 30 Tage.