Prozessuale Geltendmachung

Autor: Göppl

Die Haftpflichtversicherung kann entweder am für den Schädiger zuständigen Gericht oder am Versicherungssitz verklagt werden.

Unabhängig vom Streitwert ist in 1. Instanz immer das Gemeindegericht zuständig. Urteile können innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung mit der Berufung angegriffen werden. Revision gegen zweitinstanzliche Urteile muss innerhalb von 30 Tagen eingelegt werden.