1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 15.07.2021 zum Aktenzeichen
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlung eines tariflichen Zusatzgeldes in Höhe von 400,00 € für das Jahr 2019.
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