VGH Bayern - Beschluss vom 07.01.2022
11 ZB 21.1166
Normen:
FeV § 11 Abs. 8 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 30.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 6 K 20.683

Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund mehrerer psychischer Erkrankungen

VGH Bayern, Beschluss vom 07.01.2022 - Aktenzeichen 11 ZB 21.1166

DRsp Nr. 2022/1724

Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund mehrerer psychischer Erkrankungen

1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs gibt einem Prozessbeteiligten das Recht, alles aus seiner Sicht Wesentliche vorzutragen, und verpflichtet das Gericht, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Es ist verletzt, wenn das Gericht in Abwesenheit eines Beteiligten mündlich verhandelt, obwohl dieser zu dem Verhandlungstermin nicht ordnungsgemäß geladen wurde, und führt ohne weiteres zur Zulassung der Berufung.2. Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich nicht darauf, dass der Zustellungsempfänger auch tatsächlich im Zeitpunkt der Zustellung unter der angegebenen Anschrift gewohnt hat. Der Zustellungsempfänger muss insoweit im Falle der Wohnungsaufgabe keinen qualifizierten Gegenbeweis gemäß § 418 Abs. 2 ZPO erbringen.

Tenor

Der Klägerin wird für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. November 2020 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ******* ***** *******, bewilligt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 8 S. 1;

Gründe

I.