Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 3. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen eine verkehrsrechtliche Anordnung der Beklagten.
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