OLG Brandenburg - Beschluss vom 08.07.2022
1 OLG 53 Ss-OWi 241/22
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVG § 26 Abs. 3;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 07.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen OWi 14493/21

Rechtmäßigkeit eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung siebzehn Monate nach BegehungZwei-Jahres-Zeitraum bei Verhängung eines Fahrverbots

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2022 - Aktenzeichen 1 OLG 53 Ss-OWi 241/22

DRsp Nr. 2022/10682

Rechtmäßigkeit eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung siebzehn Monate nach Begehung Zwei-Jahres-Zeitraum bei Verhängung eines Fahrverbots

Die Verhängung eines Fahrverbots wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit siebzehn Monate danach ist rechtmäßig, denn bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren steht die Denkzettelfunktion nicht in Frage, unabhängig davon, dass der Zwei-Jahres-Zeitraum auch nur ein Anhaltspunkt ist und nicht automatisch zu einer Aufhebung des Fahrverbots führt. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass es zwischenzeitlich einen weiteren Geschwindigkeitsverstoß gegeben hat.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Nauen vom 7. März 2022 wird gemäß §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen.

Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO)

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVG § 26 Abs. 3;

Gründe:

Der Senat nimmt Bezug auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in ihrer Stellungnahme vom 25. Mai 2022.

Zu ergänzen, auch auf den Anwaltsschriftsatz vom 24. Juni 2022, ist lediglich Folgendes: