OVG Niedersachsen - Beschluss vom 02.12.1999
12 M 4037/99
Normen:
FeV § 46 Abs. 1 ; StVG § 3 Abs. 1 § 4 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)324b
VerkMitt 2000, 55

Regelmäßig weder Entziehung der Fahrerlaubnis noch massive Eignungszweifel wegen einmaliger erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.12.1999 - Aktenzeichen 12 M 4037/99

DRsp Nr. 2004/1551

Regelmäßig weder Entziehung der Fahrerlaubnis noch massive Eignungszweifel wegen einmaliger erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

»Auch eine einmalige erhebliche Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung in einer geschlossenen Ortschaft rechtfertigt im Regelfall für sich genommen weder die Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis noch werden hierdurch so massive Zweifel an der (charakterlichen) Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet, die es erlauben, von dem Fahrerlaubnisinhaber die Beibringung eines Gutachtens zur Abklärung dieser Eignungszweifel zu verlangen und ihn bis zur Abklärung mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen.«

Normenkette:

FeV § 46 Abs. 1 ; StVG § 3 Abs. 1 § 4 ;

Hinweise:

Anmerkung von Oberregierungsrat Winfried Thubauville, VerkMitt 2000, 56.

Fundstellen
DRsp II(294)324b
VerkMitt 2000, 55