Regressanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers bei Verletzung des Beifahrers
LG München I, Urteil vom 05.10.2007 - Aktenzeichen 17 U 15808/05
DRsp Nr. 2009/22514
Regressanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers bei Verletzung des Beifahrers
1. Fährt ein Lkw auf der Autobahn auf einen mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h vorausfahrenden Lkw auf, ohne abzubremsen oder einen Ausweichversuch zu unternehmen, so handelt der Fahrer grob fahrlässig.2. Zwar ist der Fahrer gegenüber einem verletzten Beifahrer gem.§ 105 Abs. 1SGB VII haftungsprivilegiert. Jedoch steht dem gesetzlichen Unfallversicherer bei hier anzunehmender grober Fahrlässigkeit des Fahrers ein Rückgriffsanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zu.