LG München I - Urteil vom 05.10.2007
17 U 15808/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3; SGB VII § 110; SGB VII § 105 Abs. 1;
Fundstellen:
UV-Recht aktuell 2008, 761

Regressanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers bei Verletzung des Beifahrers

LG München I, Urteil vom 05.10.2007 - Aktenzeichen 17 U 15808/05

DRsp Nr. 2009/22514

Regressanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers bei Verletzung des Beifahrers

1. Fährt ein Lkw auf der Autobahn auf einen mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h vorausfahrenden Lkw auf, ohne abzubremsen oder einen Ausweichversuch zu unternehmen, so handelt der Fahrer grob fahrlässig. 2. Zwar ist der Fahrer gegenüber einem verletzten Beifahrer gem.§ 105 Abs. 1 SGB VII haftungsprivilegiert. Jedoch steht dem gesetzlichen Unfallversicherer bei hier anzunehmender grober Fahrlässigkeit des Fahrers ein Rückgriffsanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zu.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3; SGB VII § 110; SGB VII § 105 Abs. 1;
Fundstellen
UV-Recht aktuell 2008, 761