Regulierungspraxis

Autor: Hering

Aufgrund der 4. KH-Richtlinie der Europäischen Union, die in Irland in nationales Recht umgesetzt ist, kann der Geschädigte nach einem Unfall in Irland seinen Schadenersatzanspruch in seinem Heimatland geltend machen. Die irischen Haftpflichtversicherer sind verpflichtet, in allen Ländern der Europäischen Union Schadensregulierungsbeauftragte einzusetzen. Diese sind beauftragt, außergerichtlich Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Heimatland des Geschädigten zu regulieren. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle:

Zentralruf der Autoversicherer/GDVGlockengießerwall 120095 HamburgTel.: 0180 25026

zu erfragen.

Hinweis: Die bisherigen KH-Richtlinien der EU, auch die 4., wurden zwischenzeitlich in der 6. KH-Richtlinie zusammengefasst (Richtlinie 2009/103/EG v. 16.09.2009, ABl. L 263 v. 07.10.2009, 11).