Regulierungspraxis

Autor: Pesl

Grundsätzlich kann der Geschädigte nach einem Unfall in Österreich seinen Schadensersatzanspruch in seinem Heimatland geltend machen. Die österreichischen Haftpflichtversicherer sind verpflichtet, in allen Ländern der Europäischen Union Schadensregulierungsbeauftragte einzusetzen. Diese sind beauftragt, außergerichtlich Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Heimatland des Geschädigten zu regulieren. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle zu erfragen:

Zentralruf der Autoversicherer/GDVGlockengießerwall 120095 Hamburg Tel.: 0800 2502600www.gdv-dl.de

Hinweis!

Auf dieser Internetseite gibt es auch einen Link zum Download von Formularen.

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Verkehrsunfall den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners. Die Ermittlung erfolgt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, also für Unfallgeschädigte und deren Vertreter oder Organisationen, die im Zusammenhang mit der Schadenregulierung stehen. Im Fall eines Verkehrsunfalls im Ausland mit einem in der EWR oder der Schweiz zugelassenen Fahrzeug wird zusätzlich zum ausländischen Versicherer auch der in Deutschland zuständige Schadenregulierungsbeauftragte ermittelt.

Sollte eine außergerichtliche Regulierung nicht zustande kommen, hat der Geschädigte zwei Möglichkeiten:

1.

Er kann seine Klage gegen den Versicherer in seinem Heimatland oder

2.