Regulierungspraxis

Autor: Göppl

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls kann ausschließlich nur in Russland selber erfolgen. Regelungen wie sie die Europäische Union durch die 4. und 5. KH-Richtlinie geschaffen hat, gibt es mit Russland nicht.

Eine Regulierung von Deutschland ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings ist hiervon abzuraten, da die Regulierung sich erheblich länger hinzieht, als wenn von vornherein ein russischer Kollege beauftragt wird, zumal die Korrespondenz in Russisch zu führen ist.

Auch bei Einschaltung eines russischen Kollegen muss man mit einer Regulierungsdauer von einem Jahr und mehr rechnen.