Regulierungspraxis

Autor: Hering

Andorra ist nicht Mitglied der Europäischen Union, daher sind sowohl die 4. als auch die 5. KH-Richtlinie der Europäischen Union nicht anwendbar.

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls im Fürstentum Andorra muss daher sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Andorra selbst erfolgen. Zur Regulierung sollte ein andorranischer Rechtsanwalt beauftragt werden.

Andorra ist Mitglied des Grüne-Karte-Systems, vertreten durch

Andorrana d’Assegurana d’Automobil Calle Maria Pla. Num. 33AND-Andorra la Vella

Bei Verkehrsunfällen, die zu einem Personenschaden geführt haben, ist die Polizei sofort hinzuzuziehen, die dann ein Unfallprotokoll aufnimmt. Auf alle Fälle sollte der Europäische Unfallbericht ausgefüllt und unterschieben werden.