Regulierungspraxis

Autor: Hering

Aufgrund der 4. KH-Richtlinie der Europäischen Union, die in Litauen in nationales Recht umgesetzt ist, kann der Geschädigte nach einem Unfall in Litauen seinen Schadensersatzanspruch in seinem Heimatland geltend machen. Die litauischen Haftpflichtversicherer sind verpflichtet in allen Ländern der Europäischen Union Schadenregulierungsbeauftragte einzusetzen. Diese sind beauftragt außergerichtlich Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Heimatland des Geschädigten zu regulieren. Die Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle:

Zentralruf der Autoversicherer/GDVGlockengießrwall 120095 HamburgTel. 0180 25026

zu erfragen.

Hinweis: De bisherigen KH-Richtlinien wurden zwischenzeitlich in der 6. KH Richtlinie zusammengefast (Richtlinie 2009/103/EG v.16.09.2009 Abl. v. 07.10.2009 L 263/11 ff.).