Autor: Göppl |
Grundsätzlich bestehen die bulgarischen Versicherer darauf, das beschädigte Fahrzeug zu besichtigen. Zudem wird im Rahmen einer Besichtigung der Fahrzeugschaden geschätzt. Ist eine solche Schätzung erfolgt, dann werden auch die nachgewiesenen Reparaturkosten einer deutschen Werkstatt erstattet.
Unabhängig davon ist auch eine fiktive Berechnung auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags möglich, aber eher unüblich.
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