1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.760,14 EUR nebst Zinsen aus diesem Betrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.3.2007 sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 229,55 EUR nebst Zinsen aus diesem Betrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.3.2007 zu bezahlen.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 32 % und die Beklagte zu 68 %.
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