I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 31.05.2024, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 46.520,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 10.06.2023 zu bezahlen, nach Empfang der Gegenleistung in Form der Rückgabe und Rückübereignung des PKW T..
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit dem in Ziffer 1 bezeichneten Fahrzeug in Annahmeverzug befindet.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.
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