Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 80.000 € festgesetzt.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 18.09.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Dem Kläger wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten nach Widerrufserklärung die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein von ihm am 03.04.2022 online bestelltes Elektrofahrzeug Tesla Modell Y 2022.
a) b)
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