Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 50.000 € festgesetzt.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 25.09.2024 verkündete und mit Beschluss vom 22.01.2025 berichtigte Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Dem Kläger wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten nach Widerrufserklärung die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein von ihm am 11.03.2022 online bestelltes Elektrofahrzeug Tesla Modell 3.
a) b)
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