OLG Celle - Beschluss vom 05.02.2025
7 U 77/24
Normen:
BGB § 312g Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 25.09.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 110/24

Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein online bestelltes Elektrofahrzeug Tesla nach Widerrufserklärung

OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2025 - Aktenzeichen 7 U 77/24

DRsp Nr. 2025/3646

Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein online bestelltes Elektrofahrzeug Tesla nach Widerrufserklärung

Eine Widerrufsbelehrung ist nicht deswegen zu beanstanden und insgesamt als nicht ordnungsgemäß anzusehen, weil sie die Angabe einer Telefonnummer des Verkäufers fehlt.

Tenor

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 50.000 € festgesetzt.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 25.09.2024 verkündete und mit Beschluss vom 22.01.2025 berichtigte Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Dem Kläger wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben.

Normenkette:

BGB § 312g Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten nach Widerrufserklärung die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein von ihm am 11.03.2022 online bestelltes Elektrofahrzeug Tesla Modell 3.

a) b)