Die Berufung der Beklagten gegen das am 02. Juni 2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover -
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.765,38 € festgesetzt.
I.
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