LG Düsseldorf, vom 24.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 581/13
OLG Düsseldorf, vom 04.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen I-9 U 27/19
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Hypothekenanleihen; Bewertung von Geldforderungen in der Handelsbilanz; Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung; Annahme eines vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtums bei Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch einen Wirtschaftsprüfer
BGH, Urteil vom 09.02.2023 - Aktenzeichen III ZR 117/20
DRsp Nr. 2023/4049
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Hypothekenanleihen; Bewertung von Geldforderungen in der Handelsbilanz; Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung; Annahme eines vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtums bei Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch einen Wirtschaftsprüfer
a) Zur Bewertung von Geldforderungen in der Handelsbilanz und zur Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung (Fortführung von Senat, Urteil vom 20. Januar 2022 - III ZR 194/19, WM 2022, 372).b) Zur Annahme eines vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtums bei Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß § 322 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 und 4HGB (Fortführung von Senat, Urteil vom 5. Mai 2022 - III ZR 131/20, WM 2022, 1267, zur Veröffentlichung in BGHZ 233, 279 vorgesehen).
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