Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Juli 2021 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Kleve (
Das Berufungsurteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf restlichen Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 02.10.2020 auf der A 12 in den Niederlanden in Höhe der Auffahrt D. in Anspruch, bei dem der Beklagte zu 1) mit seinem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw Mercedes auf den Pkw Tesla S 100 der Klägerin auffuhr.
Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist unstreitig.
1. 2.
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