OLG München - Endurteil vom 01.06.2022
10 U 8722/21 e
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 15.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 7910/20

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallGeltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Leasingnehmer wegen unfallbedingter Verletzung des Eigentums am Leasingfahrzeug im eigenen NamenVoraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft

OLG München, Endurteil vom 01.06.2022 - Aktenzeichen 10 U 8722/21 e

DRsp Nr. 2022/8663

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Leasingnehmer wegen unfallbedingter Verletzung des Eigentums am Leasingfahrzeug im eigenen Namen Voraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten vom 06.12.2021 wird das Endurteil des LG München I vom 15.11.2021 (Az. 19 O 7910/20) in Nr. 2 und 4 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

I.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.927,90 € sowie weitere 571,44 € jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.07.2020 zu zahlen.

II.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagte werden verurteilt, jeweils samtverbindlich an den Beklagten zu 2) als Widerkläger 29,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.03.2020 und Basiszinssatz seit 06.03.2020 und an die A. Versicherungs-AG, A., ..., unter Angabe der Schadennummer OP 2020 ...98, weitere 440,21 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.06.2021 zu zahlen.

III.

Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

IV. 2. 3. 4. 5.