Auf die Berufung der Beklagten vom 23.04.2021 wird das Endurteil des LG Deggendorf vom 16.03.2021 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger 2.979,31 € nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2792,71 € seit 08.09.2020 und aus weiteren 186,60 € seit 05.12.2020 sowie weitere nicht anrechenbare vorprozessuale Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 523,28 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.12.2020 zu bezahlen.
2Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tagen der Kläger 71 % und die Beklagten samtverbindlich 29 %.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
II.Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 71 % und die Beklagten samtverbindlich 29 %.
III.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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