1. Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 12.08.2021 - Az.:
2. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 42/100 und die Beklagten als Gesamtschuldner 58/100 zu tragen.
3. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 12.08.2021 - Az.:
4. Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung des Klägers auf Erstattung weiteren Verdienstausfalles zurückgewiesen worden ist.
A.
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