BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1596
zfs 1989, 46
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
AG Augsburg, Urteil vom 07.12.1988 - Aktenzeichen 7 C 5432/88
DRsp Nr. 1996/2597
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
1400 DM [700 EUR] Schmerzensgeld für HWS-Syndrom mit einer MdE von 100 % für 14 Tage und 40 % für 7 Tage.Erforderlichkeit des Tragens einer Schanzsche Krawatte für 42 Tage.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;