AG Diez - Urteil vom 05.12.1978
3 C 560/78
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1654
VersR 1979, 828

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Fehlender Schmerzensgeldanspruch

AG Diez, Urteil vom 05.12.1978 - Aktenzeichen 3 C 560/78

DRsp Nr. 1996/2690

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Fehlender Schmerzensgeldanspruch

Erleidet der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall nur geringfügige, aus einer markgroßen Schürfwunde am Ellenbogen, einer Prellung an der Halswirbelsäule und einer Schwellung am rechten Oberschenkel bestehende Verletzungen, so ist die Zubilligung eines Schmerzensgeldes nicht gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1654
VersR 1979, 828