AG Jena - Urteil vom 13.12.2000
26 C 419/00
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

AG Jena, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen 26 C 419/00

DRsp Nr. 2007/21689

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

1500 DM [750 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau aus Verkehrsunfall wegen eines HWS-Schleduertraumas.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die restliche Gewährung von Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalles, welcher sich am 17.01.2000 im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Jena im Einmündungsbereich der Anliegerstraße von Remderoda kommend auf die B 7 im Bereich Jena-Isserstedt ereignete.

Die Klägerin war zum Unfallzeitpunkt Halterin und Fahrerin des Pkw, amtliches Kennzeichen ..., welches zum Unfallzeitpunkt bei der Drittwiderbeklagten haftpflichtversichert war.

Der Beklagte zu 1) und Wider- sowie Drittwiderkläger war zum Unfallzeitpunkt Fahrer und Halter des Pkw, amtliches Kennzeichen ... . Die Beklagte zu 3) war zum Unfallzeitpunkt Haftpflichtversicherer des Pkw des Beklagten zu 1).